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Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung. Maklervertrag 1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen. Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungsangelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.
Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, er nimmt daher unabhängig die Versicherungsinteressen des Auftraggebers wahr. Untersuchung des Versicherungsmarktes und Auswahl des Deckungsangebots, das für das jeweilige Risiko den bestmöglichen Versicherungsschutz bietet; Vermittlung der nach Absprache mit dem Auftraggeber für notwendig erachteten Versicherungsverträge an den Versicherer mit dem günstigsten Deckungsangebot, im Service - Preis - Leistungs - Verhältnis.
Verwaltung, Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungsverträge und gegebenenfalls Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse. Direkt- sowie ausländische Versicherer werden durch diesen Versicherungsmaklervertrag nicht berücksichtigt und gelten als ausgeschlossen. Nebenpflichten des Maklers: Bestimmen sich nach Gewohnheitsrecht und nach dem für Versicherungsmakler geltenden Handelsbrauch.
Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt entspricht der Maklervollmacht , dem Auftraggeber gegenüber den jeweiligen Versicherer zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber abzugeben und entgegenzunehmen, sowie nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, Kündigungen zu bestehenden Versicherungsverträgen auszusprechen.
Bei der Regulierung von Schäden erfolgt jeweils eine Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Korrespondenz mit dem Versicherer dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen, sowie Änderungen der Risikoverhältnisse unverzüglich dem Makler schriftlich mitzuteilen.