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Oberweite: 80C
60 min:80€
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Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein jähriger Mann von den Stockholmer Richtern unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Person, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht werde, nicht ausdrücklich Nein sagen oder anderweitig ihre Weigerung ausdrücken müsse.
Das neue Sex-Gesetz war am 1. Juli in Kraft getreten. Es legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen.
Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können.
Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.
Der Mann wurde darüber hinaus wie bereits von der Vorinstanz wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen und sexueller Belästigung verurteilt. In dem konkreten Fall übernachtete der Mann bei einer Frau, mit der er zuvor seit längerem über soziale Netzwerke Kontakt gehabt hatte. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr über Nacht blieb, soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle.